Tipps & Tricks für HundehalterPolizeiverordnung der Stadt Stuttgart |
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Auszug aus der Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in Stuttgart |
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(1) Auf öffentlichen Straßen dürfen Hunde
ohne Begleitung einer aufsichtsfähigen Person, die auf das Tier jederzeit einwirken kann, nicht frei umherlaufen. (2) Hunde sind an der kurzen Leine (maximal 1,5 m Leinenlänge) zu führen: |
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(3) Es ist verboten, Hunde mitzuführen auf: |
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(4) Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen sind zu entfernen. |
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Anleinpflicht in den Grünanlagen Stuttgart (Auszug) In Naturschutzgebieten müssen grundsätzlich alle Hunde an die Leine genommen werden. Bodenbrütende Vögel, Niederwild aber auch gefährdete Biotope werden durch frei laufende Hunde stark beeinträchtigt Definition Grünanlagen der Stadt Stuttgart Die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart dienen der Gesundheit und Erholung der Einwohner. Zu den öffentlichen Grünflächen zählen Grünanlagen, Kinderspielflächen und Liegewiesen. Auszug aus der Benutzungsordnung für die öffentlichen Grünflächen der Stadt Stuttgart § 3 Ordnung auf den öffentlichen Grünflächen Die Benutzer sollen jede Belästigung, Gefährdung, Schädigung oder Störung anderer vermeiden. Von öffentlichen Liegewiesen und Kinderspielflächen sind Hunde fern zu halten. Damit die öffentlichen Grünflächen ihren Zweck erfüllen können, ist es nicht gestattet, in solchen Anlagen Hunde frei laufen zu lassen. In den städtischen Grünanlagen besteht eine generelle Anleinpflicht für alle Hunde. Ausgenommen hiervon sind ausgewiesene Hundeauslaufbereiche sowie Waldwege. Innerhalb dieser Flächen dürfen Hunde unangeleint ausgeführt werden. Für sogenannte "Gefährliche Hunde" und "Hunde bestimmter Rassen" ohne Befreiung von der Anleinpflicht gilt dieses jedoch nicht. Diese Flächen sind durch spezielle Schilder gekennzeichnet. |
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Quelle: § 6 Hunde der Straßen- und Anlagen-Polizeiverordnung der Stadt Stuttgart |
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